21.05.2021
Bericht über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates am 18.05.2021
Auf der Tagesordnung standen kommunale und aktuelle Themen,
die dem Gremium zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wurden.
Tagesordnungspunkt 1 Einwohner fragen
Zunächst erklärte eine Einwohnerin, dass die BI Pro
Windkraft der Verwaltung und dem Gremium vorab ihre
Stellungnahme zur aktuellen Windparkplanung zugeschickt hat. Auf
den ersten Blick ginge die Planung zwar voran, aber auf den
zweiten Blick geht es ihrer Ansicht nach eher ein paar Schritte
zurück. Als Rückschritt bezeichnet sie, dass der
Wegfall der WEA 8 gar nicht mehr zur Diskussion steht, dies aber
in der Sitzungsvorlage noch Inhalt sei. Zudem wurde die
Verpflichtung des Projektierers, bei Änderungen bis zu 1,5
Jahre auf das Einverständnis der Gemeinde warten zu müssen,
als empörend empfunden. Aus ihrer Sicht zieht sich das
ganze Thema bereits viel zu lange und Genehmigung und
Fertigstellung sind noch nicht in Sicht. Sie forderte zuerst den
sachlichen Teilflächennutzungsplan abzuschließen,
bevor man einen städtebaulichen Vertrag mit der BayWa r.e.
eingeht. Den geplanten Rahmenbeschluss betrachtet die BI Pro
Windkraft als sehr kritisch und als weitere Blockade für
die Stromgewinnung aus Windkraft und empfahl daher dem
Beschlussvorschlag nicht zu folgen.
Ein Einwohner stellte weitere Fragen zur Windkraft. Zunächst
wollte er wissen, weshalb Bürgermeister Leyn in der Sitzung
im April bestätigt hatte, dass es eine Rücklage für
die Nutzung des Fundaments der bestehenden Windkraftanlage für
touristische Zwecke gebe. Dies ist jedoch nicht der Fall und
Bürgermeister Leyn bezog sich auf die Rücklage für
den Rückbau der Anlage. Zudem hoffte er, dass die geplante
WEA 8 in der Sitzung nicht aus der Planung gestrichen wird, da
der Gemeinde sonst erhebliche Pachteinnahmen entgingen. Er
forderte dann die Verwaltung auf zu veröffentlichen, welche
Kosten seit 2015 in dieser Sache für Gutachten und Honorare
entstanden sind.
Außerdem erklärte der Einwohner zum Thema
Unterzentrum, dass er der Videokonferenz der Bürgermeister
mit der SPD-Bundestagsabgeordneten und Bundesvorsitzenden Saskia
Esken beigewohnt hatte und er seine dabei eingebrachten Gedanken
und Ideen in der nächsten Gemeinderatssitzung einbringen
wird.
Tagesordnungspunkt 2 Windpark „Langenbrander
Höhe/Hirschgarten“ / sachlicher
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde
Schömberg -Vorstellung der fortgeschriebenen
Windparkplanung durch die BayWa r.e. Wind GmbH -Rahmenbeschluss
zum Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages -Gemeindliches Einvernehmen
In der vergangenen Sitzung am 27.04.2021 wurde die BayWa r.e.
GmbH nach ihrer Vorstellung der Planung mit der Prüfung
dieser Umpositionierung der WEA 8 beauftragt. In der Sitzung am
18.05.2021 stellten Vertreter der BayWa r.e. Wind GmbH sowie
Rechtsanwalt Rohlfing (Bender Harrer Krevet) die nun angepasste
Windparkplanung und Möglichkeiten einer einvernehmlichen
Regelung vor. Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig.
1. Der Bürgermeister wird beauftragt
und ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der
BayWa r.e. Wind GmbH zu schließen, der folgende
Regelungsinhalte umfassen muss:
a) Klare Definition der Standorte der
Windenergieanlagen, wie diese nach Lage einschließlich
Höhe in dem als Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Lageplan dargestellt sind.
b) Die BayWa
r.e. Wind GmbH ist berechtigt, mit zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form bedürfender
Zustimmung der Gemeinde Schömberg, den Mittelpunkt des
Mastfußes einer jeden Windenergieanlage gegenüber dem
als Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan
zu verlegen, sofern der höchste Punkt der verlegten
jeweiligen Windenergieanlage weiterhin nicht höher und
kumulativ nicht in einer geringeren Entfernung zum Ort
Langenbrand der Gemeinde Schömberg liegt als nach der
Planung gemäß vorstehendem Buchstaben a); die
Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung wird für
ein Maß der Verschiebung von bis zu 50m dem Bürgermeister
übertragen, der entsprechend der mehrheitlichen Auffassung
im von ihm zu beteiligenden Ältestenrat entscheiden soll.
c) Festschreibung des zu verwirklichenden
Windenergieanlagentyps: Nordex N 149 (4,5 MW) mit
einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nabenhöhe von 164 m
und einer Gesamthöhe von 238,50 m oder – nach Wahl
der BayWa r.e. Wind GmbH, wobei die Wahl einheitlich für
die Windenergieanlagen WEA 6, WEA 7 und WEA 8 erfolgen muss, -
mit einem anderen Windenergieanlagentyp mit einem
Rotordurchmesser von bis zu 150 m, einer Nabenhöhe von bis
zu 166 m und einer Gesamthöhe von bis zu 241,00 m,
beispielsweise eine Vestas V 150 (6,0 MW).
d) Gemeindliche Zustimmung zu einem
Windpark entsprechend den vorstehenden Buchstaben a), b) und
c).
e) Verpflichtung der Gemeinde Schömberg
zu einem Einwirken auf das Landratsamt Enzkreis dahingehend,
dass mit Wirkung für die Zukunft ab dem Zustandekommen des
städtebaulichen Vertrages die von der Gemeinde Schömberg
begehrte und vom Landratsamt Enzkreis erlassene Entscheidung
über die erneute Zurückstellung jedenfalls derjenigen
Windenergieanlagen, die sich im Gebiet der Gemeinde Schömberg
befinden, keine Geltung mehr beanspruchen, sei es durch Abgabe
einer Erledigungserklärung, Antragsrücknahme mit
Wirkung für die Zukunft oder sonstige Erklärung.
f) Verpflichtung der BayWa r.e. Wind
GmbH, vor jeglichen Änderungen an der vorstehend
beschriebenen Windparkkonfiguration hierüber die Gemeinde
Schömberg in Kenntnis zu setzen und wenn die Gemeinde
Schömberg aus bauleitplanerischen Gründen nicht mit
der Änderung einverstanden ist, 3 Kalendermonate bis zum
Ergreifen der erforderlichen rechtlichen und/oder tatsächlichen
Maßnahmen zuzuwarten.
g) Sicherstellung der Entscheidungsfreiheit
der Gemeinde Schömberg beim Umgang mit dem sachlichen
Teilflächennutzungsplan Windenergie.
h) Sicherstellung der Beseitigung der
bestehenden alten Windenergieanlage.
j) Tourismusbezogene Inhalte, seien
dies auch nur Absichtserklärungen.
k) Regelungen oder auch Absichtserklärungen
zur Ermöglichung einer Bürgerbeteiligung
(beispielsweise Crowdfunding).
l) Regelungen zum Informationsfluss.
m) Erledigungsregelung über die Beendigung
von Rechtsbehelfsverfahren mit Ausschluss von auch
Amtshaftungsansprüchen auch zugunsten des Enzkreises und
des Landes Baden-Württemberg.
n) Redlichkeitsregelung mit Bindungswirkung
auch gegenüber Mutter-/Tochter- und Schwestergesellschaften
der BayWa r.e. Wind GmbH.
o) Regelungen zur Gewährleistung des
Brandschutzes, jedenfalls einer automatischen Feuerlöschanlage
bei den Windenergieanlagen.
p) Soweit möglich, Rückgriff auf
Sicherungsmittel zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlich
begründeten Beseitigungsverpflichtung der
Windenergieanlagen, sei es bei immissionsschutzbehördlicher
Verpflichtung zur Rückbaubürgschaftsstellung durch
Aufnahme der Gemeinde Schömberg als zusätzliche
Bürgschaftsinhaberin oder aus der Bürgschaft
Berechtigte oder wenn keine Bürgschaft zu stellen ist,
durch Begründung eines Sicherungsmittels.
2. Die nähere Ausgestaltung des
städtebaulichen Vertrages gemäß vorstehender
Ziffer 1 umfassend insbesondere die konkrete Ausgestaltung der
vorstehenden Inhalte und die Aufnahme weitere Regelungen wird in
das pflichtgemäße Ermessen des Bürgermeisters
gestellt, der den Ältestenrat vor seiner Entscheidung zu
beteiligen hat.
3. Für eine Windparkkonfiguration
gemäß vorstehenden Ziffern 1 und 2 soll das
Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Abschluss des
städtebaulichen Vertrages erklärt werden. Dieses
Einvernehmen nach § 36 BauGB soll inhaltlich aber nur den
Standort und die Höhenlage der Windenergieanlagen umfassen,
sich jedoch nicht auf weitere Maßnahmen wie beispielsweise
Wegeführung, Leitungsführung,etc. erstrecken. Der
Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, nach
Wirksamwerden des städtebaulichen Vertrages entsprechend
den vorstehenden Ziffern 1 und 2 das Einvernehmen nach § 36
BauGB gemäß den beiden vorstehenden Sätzen 1 und
2 zu erklären. Im Übrigen verbleibt die
Entscheidungszuständigkeit, über die Entscheidung über
die Erteilung des Einvernehmens für Maßnahmen
betreffend diesen Windpark, beim Gemeinderat.
4. Über den Umgang mit dem in der
Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplan
Windenergie soll zeitnah nach Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange befunden
werden.
5. Der
Bürgermeister wird - ungeachtet des Abschlusses oder
Nichtabschlusses eines städtebaulichen Vertrages gem.
vorstehender Ziff. 1 und weiterhin ohne gemeindliche
Gegenleistungsverpflichtung - beauftragt und ermächtigt,
eine Vereinbarung mit der BayWa r.e. Wind GmbH über die
Verpflichtung der BayWa r.e. Wind GmbH zur Leistung regelmäßiger
Zuwendungen im Sinne des § 36k EEG 2021zu schließen.
Der Bürgermeister hat vor seiner Entscheidung den
Ältestenrat zu beteiligen
Tagesordnungspunkt 3 Maßnahmen im Ökologiebereich
/ Ökokonto Vorstellung Firma Rau Landschaftsarchitekten
Es erfolgte eine Vorstellung durch die Firma Rau
Landschaftsarchitekten. Das Büro stellte sich selbst und
bisherige Projekte vor. Zudem gab es einen Überblick,
welche Maßnahmen der Gemeinde in Sachen Ökokonto
bereits angerechnet werden können und welche Maßnahmen
in der Zukunft noch sinnvoll und umsetzbar sind. Der Gemeinderat
nahm die Vorstellung zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 4 Zahlenfortschreibung für die
Schömberger Kindergärten 2021 bis 2024 (Örtliche
Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz)
Die Kitas in der Gemeinde sind weiterhin beinahe voll
ausgelastet und es sind vereinzelt Plätze frei.
Voraussichtlich kommt es zu einer Änderung der
Gruppenanzahl der Kita Schwarzenberg und ggf. Oberlengenhardt im
Jahr 2022. Der Gemeinderat nahm die Zahlenfortschreibung
zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung im
Bedarfsfall eine zusätzliche halbe Gruppe für die Kita
in Schwarzenberg zu beantragen.
Unter Tagesordnungspunkt 5 Jahresbericht der Touristik &
Kur - Rückblick 2020 und Ausblick 2021
Frau Moser (Leitung Touristik und Kur) den Jahresbericht der
Touristik und Kur – Rückblick 2020 und Ausblick 2021-
vor. Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 6 Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung
eines Präventionsnetzwerkes in Verbindung mit dem
Familienzentrum in der Kindertagesstätte Eulenbächle
in der Brunnenstraße
Gemeinderat Zillinger erläuterte den Antrag und
erklärte, dass es darum geht Impulse zu setzen und einen
Auftakt für das Thema zu schaffen. Hierzu werden auch
personelle Ressourcen und organisatorische Strukturen notwendig
werden. Die Verwaltung wird sich mit dem Thema
auseinandersetzen, die Möglichkeiten prüfen und dem
Gremium berichten. Anschließend wird sich zeigen, in
welche Richtung es sich entwickelt und welche Art eines
Präventionsnetzwerkes in Schömberg geschaffen werden
kann. Das Gremium stimmte einstimmig zu.
Tagesordnungspunkt 7 Nachhaltigkeitstage Schömberg -
Antrag der MUZ-Fraktion
Die Fraktionen möchten hierbei gerne zusammenarbeiten
und weitestgehend ohne Unterstützung durch die Verwaltung
Angebote schaffen und Projekte ins Leben rufen. Der Gemeinderat
beschloss mehrheitlich die Schömberger Nachhaltigkeitstage
erstmals im Herbst 2021 durchzuführen. Es werden sich alle
Fraktionen daran beteiligen und bei Bedarf durch die Verwaltung
unterstützt. Sollte aufgrund von Corona die Durchführung
nicht möglich sein soll es kleinere Alternativangebote
geben.
Tagesordnungspunkt 8 Richtlinien Bauplatzvergabeverfahren
Erweiterung Hausäcker Oberlengenhardt
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Vergaberichtlinien
zuzustimmen und legte die Tranchen zu Vergabemodellen und
Vergabezeitpunkten fest. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die
Einrichtung eines Gremiums nach § 41 GemO, welches bei der
Öffnung und Auswertung der eingegangenen Bewerbungen
beratend mitwirkt.
Tagesordnungspunkt 9 1. vereinfachte Änderung zum
Bebauungsplan sowie der Satzung über örtliche
Bauvorschriften "Siedlungsstraße Ost" in
Langenbrand Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Lageplan
ersichtlichen Bereich die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans „Siedlungsstraße - Ost “ in
Langenbrand im vereinfachten Verfahren gemäß §
13 a BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf
der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
„Siedlungsstraße – Ost“ in Langenbrand
mit Begründung, textlicher Festsetzung und örtlicher
Bauvorschriften in der Fassung vom 26.04.2021 sowie den
zeichnerischen Teil zur 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplans „Siedlungsstraße – Ost“
in Langenbrand in seiner Fassung vom 26.04.2021 und beschloß
die Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger
Öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
2 und 3 i. v. m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, §
4 a Abs. 2 BauGB.
Tagesordnungspunkt 10 Antrag auf Änderung des
Bebauungsplans "Waldsanatorium" für den Bereich
Flst. 194 in Schömberg
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan
“Waldsanatorium - 2. Änderung Bereich Flst. 194“
in Schömberg aufzustellen und beauftragte die Verwaltung,
die Modalitäten zur Kostenübernahme für das
geplante Verfahren mit dem Eigentümer zu klären. Das
benachbarte Grundstück soll ebenfalls in den
Geltungsbereich miteinbezogen werden.
Tagesordnungspunkt 12 Bekanntgabe nichtöffentlich
gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Leyn verlaß den in der Sitzung am
27.04.2021 nichtöffentlich gefassten Beschluss des
Gemeinderats, der einstimmig zugestimmt hatte das Angebot der
Prowind Energieanlagen Betreuung GmbH & Co. KG zur Zahlung
einer Entschädigung bei Verbleib von Teilen des Fundaments
abzulehnen und auf eine vertragsgemäße Abwicklung des
Pachtvertrags zu bestehen.
Tagesordnungspunkt 13 Bekanntgaben, Verschiedenes
Herr Bürgermeister Leyn bedankte sich bei Ortsvorsteher
Schray und dem Ortschaftsrat Langenbrand sowie bei der
Verwaltung, die am 13.05.2021 eine Impfaktion im Bürgerhaus
Langenbrand mitorganisiert und durchgeführt haben.
Gemeinderat Bayer erkundigte sich, ob es Pläne gibt wann
die Schwarzwaldstraße saniert wird. Hierzu ist in der
kommenden Zeit keine Sanierung bekannt, das Bauamt wird sich
aber nochmal danach erkundigen. Gemeinderat Kärcher
erkundigt sich nach dem Stand des Lärmaktionsplans.
Bürgermeister Leyn erklärte, dass die Erhebung hierfür
erfolgt ist und eine Vorstellung im Gremium folgen wird.
Gemeinderat Ehnis erkundigt sich nach dem Stand des Ausbaus der
Gasversorgung in Bieselsberg und Schwarzenberg. Der Ausbau in
Bieselsberg und die Abfrage bei den dortigen Anwohnern läuft
bereits. Nach Angaben der GVP wird 2022/2023 eine Anbindung nach
Schwarzenberg erfolgen.
Lea Miene für die Gemeindeverwaltung
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